Rechtsprechung
VG Bayreuth, 09.01.2020 - B 1 S 19.1224 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- BAYERN | RECHT
StVG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3; StVG § 3 Abs. 2 S. 2; FeV § 46 Abs. 6 S. 2; § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. Art. 1; VwZVG Art. 3
Entziehung einer österreichischen Fahrerlaubnis (Aberkennung der Inlandsgültigkeit) nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem - einstweiliger Rechtsschutz - rewis.io
Fahrerlaubnis, Entziehung, Vollziehung, aufschiebende Wirkung, Bewertungssystem, Wohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09
Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilverfahren bei …
Auszug aus VG Bayreuth, 09.01.2020 - B 1 S 19.1224
In der Zusammenschau erweist sich die Berufung des Antragstellers auf eine fehlerhafte Ersatzzustellung als rechtsmissbräuchlich und damit unbeachtlich (vgl. etwa BVerfG, B. vom 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09 - juris). - VG Düsseldorf, 28.01.2019 - 6 L 2892/18
Entziehung der Fahrerlaubnis (Punkte)
Auszug aus VG Bayreuth, 09.01.2020 - B 1 S 19.1224
Angesichts des von fahrungeeigneten Verkehrsteilnehmern ausgehenden besonderen Risikos für die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs und des aus Art. 2 Abs. 2 GG ableitbaren Auftrags zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben ist es dem Betroffenen jedoch zuzumuten, auch gravierende Folgen für seine persönliche und berufliche Lebensführung, die in Einzelfällen bis zur Vernichtung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage reichen können, hinzunehmen (VG Düsseldorf, B.v. 28.01.2019 - 6 L 2892/18 - juris). - OVG Sachsen, 29.10.2019 - 3 B 244/19
Wohnsitz; Zustellung; Kenntnisnahme; schriftliche Ermahnung
Auszug aus VG Bayreuth, 09.01.2020 - B 1 S 19.1224
Denn in diesem Fall würde es sich für jeden vernünftig Denkenden aufdrängen, bei der zuständigen Behörde darauf hinzuweisen, dass die die Gebührenpflicht auslösende Verwarnung bislang nicht zugegangen ist (so auch Sächsisches OVG, B.v. 29.10.2019 - 3 B 244/19 - juris Rn. 8). - VG Ansbach, 04.10.2011 - AN 10 S 11.01604
Entziehung der Fahrerlaubnis
Auszug aus VG Bayreuth, 09.01.2020 - B 1 S 19.1224
Dass der Antragsteller rückwirkend seine Hauptwohnung in G... abmeldete (Datensatz der Meldebehörde zum 15. Oktober 2019 - Blatt 94 der Behördenakte) - und nunmehr angibt, dass es sich hierbei seit 1. November 2018 nicht mehr um die Hauptwohnung handeln solle, ändert nichts an der Tatsache, dass davon auszugehen ist, dass das Verwarnschreiben vom 10. Januar 2019 als ordnungsgemäß bekanntgegeben anzusehen ist, da sich die Berufung des Antragstellers auf eventuelle Zustellungsmängel jedenfalls als unzulässige Rechtsausübung darstellt, denn er hat zurechenbar und vorwerfbar den Anschein geschaffen/aufrechterhalten, unter dieser Adresse noch zu wohnen/erreichbar zu sein (VG Ansbach, B.v. 04.10.2011 - AN 10 S 11.01604 - juris). - VG Gelsenkirchen, 22.11.2018 - 9 L 1691/18
Fahrerlaubnis; Entziehung; Fahreignungsregister; Tilgung; Ablaufhemmung
Auszug aus VG Bayreuth, 09.01.2020 - B 1 S 19.1224
Als der Antragsteller durch Tilgung der Zuwiderhandlungen vom 31. März 2014 (Tilgung am 5. Juni 2017) und am 1. Dezember 2014 (Tilgung am 1. Januar 2018) und erneuter Tat am 19. Mai 2018 wieder die Stufe 2 des Fahreignungs-Bewertungssystems erreichte, war eine erneute Verwarnung auszusprechen (VG Gelsenkirchen, B.v. 22.11.2018 - 9 L 1691/18 - juris: "Aus dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG ("sobald sich in der Summe folgende Punktestände ergeben") folgt, dass eine Maßnahmestufe zu wiederholen ist, wenn sich der relevante Punktestand durch erneuten Anstieg - in der Summe - neu ergibt" und BT-Drs.